Im Strafrecht entscheidet oft das erste Gespräch. Wer als Beschuldigter vernommen wird, sollte nicht „einfach die Wahrheit erzählen“, ohne die Rechtslage zu kennen. Schweigen ist ein Recht, kein Schuldeingeständnis.
Wir vermitteln Strafverteidiger für Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen, organisieren Dolmetscher und psychologische Sachverständige.
Typische Fälle
- Vorladung als Beschuldigter
- Durchsuchung der Wohnung
- Anklage oder Strafbefehl
- Betrugs- und Untreuevorwürfe
- Körperverletzung
- Cybercrime und Datenvorwürfe
- Opfervertretung und Nebenklage
Fristen, die du kennen musst
- · Strafbefehl: Einspruch innerhalb von 2 Wochen
- · Vorladung: keine Pflicht zu erscheinen, aber Fristen prüfen
- · Berufung: 1 Woche ab Urteilsverkündung
Diese Unterlagen helfen
- Vorladung oder Anklage
- Strafbefehl
- Durchsuchungsprotokoll
- Beweismittel
- Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft
Häufige Fragen
- Muss ich bei der Polizei aussagen?
- Als Beschuldigter nein. Du kannst die Aussage verweigern und zuerst einen Verteidiger konsultieren. Als Zeuge besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht, mit Ausnahmen.
- Übernimmt der Staat die Verteidigung?
- Bei notwendiger Verteidigung wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Ob das der Fall ist, hängt von Vorwurf und zu erwartender Strafe ab.