Sozialrecht bedeutet oft: Bescheid bekommen, nicht verstehen, Frist verpassen. Widerspruch und Klage sind kostenfrei, aber formgebunden – und die Fristen sind kurz.
Wir helfen beim Verstehen der Bescheide und vermitteln Fachanwälte für Sozialrecht sowie medizinische Gutachter.
Typische Fälle
- Bürgergeld abgelehnt oder gekürzt
- Erwerbsminderungsrente
- Grad der Behinderung und Merkzeichen
- Krankenkasse verweigert Leistung
- Pflegegrad
- Widerspruch gegen Bescheid
- Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Fristen, die du kennen musst
- · Widerspruch: 1 Monat ab Bekanntgabe
- · Klage: 1 Monat ab Widerspruchsbescheid
- · Bei Untätigkeit: Untätigkeitsklage nach 6 Monaten
Diese Unterlagen helfen
- Bescheid
- Widerspruchsbescheid
- Arztberichte
- Gutachten
- Einkommensnachweise
Häufige Fragen
- Kostet ein Widerspruch etwas?
- Nein, das Widerspruchsverfahren ist für Versicherte kostenfrei. Auch das Sozialgericht ist gerichtskostenfrei.
- Brauche ich einen Anwalt?
- Vor dem Sozialgericht kannst du dich selbst vertreten. Bei komplexen medizinischen Fragen ist anwaltliche Begleitung meist sinnvoll.