Arbeitsrecht 6 Min. Aktualisiert 7.11.2026

Kündigung erhalten: die ersten 72 Stunden

Drei Wochen entscheiden, ob eine Kündigung wirksam wird. Was du sofort tun musst – und was du besser lässt.

Zuerst: Datum und Zugang sichern

Die Klagefrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum auf dem Schreiben. Notiere deshalb, wann der Brief tatsächlich in deinem Briefkasten lag, und fotografiere Umschlag und Schreiben.

Bei einer Kündigung per E-Mail oder Boten gilt der Zeitpunkt der Zustellung. Bei einer Kündigung im Gespräch lass dir das Datum schriftlich bestätigen.

  • Umschlag mit Poststempel aufbewahren
  • Foto von Schreiben und Umschlag machen
  • Datum des Zugangs notieren
  • Nichts unterschreiben, was du nicht geprüft hast

Die Drei-Wochen-Frist

Willst du dich gegen eine ordentliche Kündigung wehren, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – auch wenn sie inhaltlich falsch war.

Die Frist ist eine Notfrist. Sie kann nicht verlängert werden. Wer sie verpasst, kann nur noch in eng begrenzten Fällen die Wiedereinsetzung beantragen.

Hinweis: Drei Wochen heißt: nicht drei Wochen zum Reagieren, sondern drei Wochen bis zum Eingang bei Gericht.

Was du nicht unterschreiben solltest

Aufhebungsverträge werden oft zusammen mit der Kündigung übergeben. Wer unterschreibt, beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und verliert in der Regel den Kündigungsschutz. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist möglich.

Auch Abwicklungsvereinbarungen und „Ausgleichsquittungen“ sollten vor der Unterschrift geprüft werden. Sie enthalten häufig den Verzicht auf Ansprüche, die du noch hast.

Nächster Schritt: Einschätzung holen

Ob sich eine Klage lohnt, hängt von Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Kündigungsgrund und Formalien ab. Eine Erstberatung klärt das in der Regel innerhalb eines Gesprächs.

  • Arbeitsvertrag und alle Änderungen bereithalten
  • Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate
  • Abmahnungen und Betriebsratsunterlagen
  • Bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung: sofort hinweisen

Häufige Fragen

Kann ich die Frist verlängern?
Nein. Die Drei-Wochen-Frist ist eine gesetzliche Notfrist. Nur bei nachweisbarer Verhinderung kommt Wiedereinsetzung in Betracht.
Muss ich zur Arbeit erscheinen?
Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich die Pflicht zu arbeiten. Bei Freistellung entfällt sie; das sollte schriftlich geregelt sein.
Was kostet ein Arbeitsgerichtsverfahren?
In erster Instanz ist das Verfahren für Arbeitnehmer gerichtskostenfrei. Es fallen Anwaltskosten an, bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

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