Arbeitsrecht ist Fristenrecht. Eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht angefochten werden, sonst wird sie wirksam – unabhängig davon, ob sie fair war. Deshalb zählt beim Arbeitsrecht zuerst das Datum, dann die Argumente.
Typische Fälle sind Kündigungen, Abfindungsverhandlungen, ausbleibende Gehälter, Überstunden, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Fragen rund um Homeoffice und Elternzeit.
Typische Fälle
- Ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten
- Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt bekommen
- Abfindung verhandeln
- Arbeitszeugnis zu schlecht oder zu spät
- Überstunden nicht bezahlt
- Abmahnung wegen angeblichen Fehlverhaltens
- Mobbing und Konflikte im Team
Fristen, die du kennen musst
- · Kündigungsschutzklage: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
- · Zugang der Kündigung dokumentieren (Poststempel, E-Mail)
- · Aufhebungsvertrag nie sofort unterschreiben
Diese Unterlagen helfen
- Arbeitsvertrag
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- Lohnabrechnungen
- Arbeitszeugnis
- E-Mails und Abmahnungen
Häufige Fragen
- Wann muss ich gegen eine Kündigung vorgehen?
- Innerhalb von drei Wochen nach Zugang. Danach ist die Kündigung in der Regel wirksam, auch wenn sie formal fehlerhaft war.
- Brauche ich für das Arbeitsgericht einen Anwalt?
- Vor dem Arbeitsgericht kannst du dich grundsätzlich selbst vertreten. In der Güteverhandlung ist das oft sinnvoll, in der Kammerverhandlung ist anwaltliche Vertretung meist die bessere Wahl.
- Was ist eine Abfindung?
- Eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht automatisch, aber eine Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist verbreitet.