Arbeitsrecht 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026
Abmahnung erhalten: was sie bedeutet und wann du reagieren musst
Eine Abmahnung ist kein Urteil, aber ein Warnsignal. So prüfst du sie und formulierst eine Gegenstellungnahme.
Wozu eine Abmahnung dient
Mit einer Abmahnung weist der Arbeitgeber auf ein konkretes Fehlverhalten hin und fordert zur Änderung auf. Sie ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung – aber nur, wenn sie wirksam und einschlägig ist.
Entscheidend sind drei Punkte: Das Verhalten muss konkret beschrieben sein, der Hinweis auf Konsequenzen muss enthalten sein, und die Abmahnung muss zugegangen sein.
Prüfen, bevor du reagierst
- Wird ein konkretes Verhalten mit Datum und Ort genannt?
- Ist der Vorwurf sachlich richtig?
- Wurde auf arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen?
- Lag eine Pflichtverletzung überhaupt vor?
- Ist die Abmahnung zeitnah erfolgt?
Gegenstellungnahme zur Akte
Du musst eine Abmahnung nicht unterschreiben. Eine kurze, sachliche Gegenstellungnahme kann sinnvoll sein, damit die Personalakte nicht nur die Sicht des Arbeitgebers enthält. Formulierungen wie „Ich weise die Abmahnung ausdrücklich zurück“ genügen meist.
Bei schwerwiegenden Vorwürfen – Diebstahl, Betrug, Gewalt – sollte die Antwort anwaltlich formuliert werden.
Wann die Abmahnung angegriffen werden kann
Eine eigene Klage gegen die Abmahnung gibt es nicht. Sie kann aber im Kündigungsschutzprozess überprüft werden. Bei einer Kündigung, die auf einer unwirksamen Abmahnung beruht, fällt die Kündigung häufig.
Häufige Fragen
- Muss ich die Abmahnung unterschreiben?
- Nein. Die Unterschrift bestätigt oft nur den Erhalt, nicht die Richtigkeit. Wenn du unterschreibst, ergänze „erhalten, Inhalt bestritten“.
- Kann eine Abmahnung gelöscht werden?
- Nach einer gewissen Zeit, je nach Schwere und Betriebspraxis, kann ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte bestehen. Das lässt sich mit dem Arbeitgeber oder arbeitsgerichtlich klären.