Erbrecht 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026
Pflichtteil geltend machen
Wer Anspruch hat, wie hoch er ist und warum die Drei-Jahres-Frist trügerisch ist.
Wer den Pflichtteil verlangen kann
Der Pflichtteil steht Kindern, Ehepartnern und Eltern zu, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Höhe und Berechnung
Grundlage ist der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Schenkungen der letzten zehn Jahre können hinzugerechnet werden, mit Abschmelzung. Immobilien werden nach Verkehrswert bewertet, nicht nach Steuerwert.
- Gesetzlichen Erbteil bestimmen
- Nachlasswert inklusive Schenkungen ermitteln
- Hälfte davon als Pflichtteil ansetzen
- Auskunftsanspruch gegen die Erben nutzen
Die Verjährung
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte Kenntnis erlangt. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.
Hinweis: Die Frist beginnt nicht erst mit der Testamentseröffnung – sondern mit der Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung.
Häufige Fragen
- Kann ich den Pflichtteil ausschlagen?
- Ja, aber die Ausschlagung hat Fristen und kann andere Ansprüche auslösen. Vorher unbedingt beraten lassen.
- Zahlt der Pflichtteil auch bei Enterbung durch Testament?
- Ja, die Enterbung beseitigt den Erbteil, nicht den Pflichtteilsanspruch.